Wege zur Aufnahme oder Wiederaufnahme 

in die Evangelische Kirche

 

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten oder nach einem früheren Austritt wieder eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an die Pastorin und vereinbaren ein Termin für ein Kontaktgespräch. Dann stellen Sie einen Antrag (siehe unten), der mit Ihrer und mit der Unterschrift der Pastorin besiegelt wird. Damit ist der Eintritt bzw. Wiedereintritt in die  Evangelischen Kirche vollzogen. 

 

 

 

Werde ich noch einmal getauft?


Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

 

Wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?


Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Bitte vereinbaren Sie ein Termin mit der Pastorin, in dem Sie alle die Taufe betreffenden Fragen miteinander besprechen. 

 

Welche Unterlagen werden für den Wiedereintritt benötigt?



Bitte bringen Sie Ihre Taufurkunde und, soweit diese vorliegt,  die Bescheinigung mit, die Sie bei Ihrem Austritt auf dem Einwohnermeldeamt bekommen haben. 

 

Kosten?



Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Gemeindezugehörigkeit / Umfarrung

 

Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde richtet sich  Regel nach dem Wohnort.

Wenn Sie in einem anderen Stadtteil oder in einer anderen Stadt wohnen, aber dennoch Mitglied der Kirchengemeinde Weitmar-Mark bleiben bzw. werden wollen, können Sie einen formlosen Antrag auf Gemeindezugehörigkeit stellen.